Herzlich willkommen bei der Schiedsstelle Textil Norddeutschland!
Schäden in der Textilpflege kommen zum Glück recht selten vor – die Schadensfallquote liegt bei unter einem Prozent im Privatkundenbereich. Doch im Fall der Fälle ist es sowohl für Verbraucher als auch den betroffenen Betrieb sinnvoll, eine neutrale Sachverständigenmeinung einzuholen. Diese können im Schadensfall eine qualifizierte Beurteilung zum Hintergrund und zur Ursache geben.
- Für textile Schadensfälle und Reklamationen von Privatkunden, Textilpflegebetrieben, Herstellern und Händlern
- Neutrale Begutachtungen durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Heim- und Haustextilien, Brautmoden, Sonnensegel und Persenninge, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Teppiche (nach Absprache)
- Offiziell vom DTV (Deutscher Textilreiniger Verband) anerkannte Schiedsstelle
- Feststellung von Schadenshergängen, Echtheiten und Zeitwertermittlungen

Reklamationen und Streitfälle im Textilgewerbe
Schäden in der Pflege und Reinigung von Textilien kommen zum Glück recht selten vor. Im Privatkundenbereich liegt die Schadensfallquote bei unter einem Prozent. Im Schadensfall ist es sowohl für Verbraucher als auch den betroffenen Betrieb sinnvoll, eine neutrale Sachverständigenmeinung einzuholen. Diese können eine qualifizierte Beurteilung zum Hintergrund und zur Ursache geben.
Hier stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten offen:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei den jeweiligen Handwerkskammern, die vor allem bei der Klärung von Streitfällen vor Gericht helfen, wenn es um hochwertige Textilien wie Teppiche, Brautkleider oder Berufskleidung geht.
- Weiterhin existieren im gesamten Bundesgebiet zudem sieben Schiedsstellen, die sowohl von Verbrauchern als auch Textilreinigern angelaufen werden können. Sie arbeiten gemeinsam mit den Landesverbänden sowie Innungen und in einigen Fällen auch mit Unterstützung des Einzelhandels und der Verbraucherzentralen. Neben einem vereidigten Sachverständigen setzen sich die Schiedsstellen aus jeweils einem Vertreter einer Verbraucherorganisation sowie des Textilreinigungsgewerbes zusammen.
Reklamationsursachen – Schadensfallstatistik 2022:

Reklamationsverursacher – Schadensfallstatistik 2022:

Die Sammel-Begutachtungen finden zu verschiedenen Terminen im Jahr statt, nur so ist eine effiziente und günstige Bearbeitungsstruktur zu gewährleisten. Die Sitzungen finden in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei Söhngen & Büllesfeld unter Aufsicht von Besitzenden statt. Durch diesen Verfahrensablauf ist eine neutrale Begutachtung ohne namentliche Nennung der betroffenen Parteien gewährleistet.
Die Einreichung der Fälle erfolgt ausschließlich im Paketversand, nutzen Sie hierbei unbedingt den Fragebogen, welcher zum Download bereitsteht. Bitte sehen Sie von Anrufen zum Fortgang der Begutachtung ab, da wir Ihnen nach der Begutachtung die Fälle umgehend zurück versenden. Haben Sie Verständnis, dass wir lediglich bezahlte Einreichungen bearbeiten.
Unser Team:

Peter Schwarz
Sachverständiger

Martin Grebe
Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld für das Textilreiniger-Handwerk und das Teppichreiniger-Gewerbe.
Spezialisiert auf Schäden an Teppichen und Polstermöbeln im Zusammenhang mit einer Wäsche bzw. Reinigung.
Schiedsstellen bundesweit
In Deutschland existieren 6 Schiedsstellen, die sowohl von Verbrauchern als auch Textilreinigern angelaufen werden können. Sie arbeiten gemeinsam mit den Landesverbänden sowie Innungen und in einigen Fällen auch mit Unterstützung des Einzelhandels und der Verbraucherzentralen. Nähere Informationen hierzu erhalten unter www.reinigen-lassen.com.